top of page

Das Konstrukt und die Finanzierung:

 

 

Wir haben einen Verein gegründet, den hausgemeinschaft.michaelstraße e.V.. Alle Erwachsenen Bewohner*innen unseres Hauses sind in dem Verein Mitglied. Dieser Verein hat die Eckhaus Syndikat GmbH gegründet und ist derzeit ihr einzige Gesellschafter.

Finanziert wird das Haus durch (Eure?) Direktkredite und wenn nötig mit einem ergänzenden Bankdarlehen. Da wir natürlich viel lieber von vielen solidarischen Menschen als von einer Bank abhängig sind, wollen wir das Bankdarlehen so klein wie möglich halten. Am schönsten wäre es, wenn wir gänzlich auf einen Bankkredit verzichten können. Wir arbeiten daran.

Die Eckhaus Syndikat GmbH wird Käuferin des Hauses, Kreditnehmerin und haftet für alle Darlehen, vorrangig für den bei der Bank (so wir den brauchen), nachrangig für alle Direktkredite. Wenn es richtig gut läuft und wir einen medialen Endspurt hinlegen, sehen wir tatsächlich die Chance den Hauskauf ganz mit Eigenkapital und Direktkrediten zu stemmen. Das wäre der absolute Burner.

Wir bleiben Mieter*innen in unserem Haus, die GmbH wird unsere Vermieterin. Das bedeutet, von dem Haus gehört niemanden individuell auch nur ein Steinchen. Wer auszieht nimmt nix mit und hat auch keine Ansprüche an der Immobilie. Die GmbH muss lediglich, wie bei allen anderen auch, eventuell gewährte Kredite bedienen, die in diesem Fall als Eigenkapital der GmbH bewertet wurden.

Im nächsten Schritt soll das Haus Teil des Mietshäusersyndikat (MHS) werden. Zu diesem Zweck wird, wenn die Mitgliederversammlung des MHS unsere Aufnahme beschlossen hat, sich die MHS GmbH an unserer Eckhaus Syndikat GmbH beteiligen. Der dem zu Grunde liegende Gesellschaftervertrag sieht u.a. vor, dass das Haus nur bei einem einstimmigen Votum alles Gesellschafter verkauft werden kann. Da das MHS einem Verkauf nicht zustimmen wird ist damit ausgeschlossen, das dieses jemals wieder dem Kapitalismus zur Verwertung überlassen wird.

 

weitere Infos: Mietshäuser Syndikat – Die Häuser denen, die drin wohnen

 

Das Vorgehen mit den Nachrangdarlehen ist so:

Die Eckhaus Syndikat GmbH schließt mit der/dem Darlehensgeber*in einen Kreditvertrag. Dieser soll zwischen € 1.000,00 und € 25.000,00 liegen. 

Das Darlehen wird 

- unbefristet gewährt und eine Kündigungsfrist zwischen drei und sechs Monaten vereinbart

oder

- befristet gewährt, die Laufzeit liegt im Ermessen der/des Darlehensgeber*in. Auch befristete Kreditverträge können mit einer Frist von drei bis sechs Monaten vorzeitig gekündigt werden.

Wir bieten max. 2 % Zinsen an. Weniger geht immer. 

Wenn ein Darlehen gekündigt wird garantieren wir natürlich die fristgerechte Rückzahlung. Wir versprechen aber auch, wenn die/der Darlehensgeber*in das wünscht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen das Geld vor Ablauf der Frist schon auszuzahlen.

Wenn wir es schaffen das Haus gänzlich aus eigenen Mitteln und Direktkrediten zu finanzieren entfällt natürlich die Nachrangigkeit und die Darlehensverträge werden gleichberechtigt behandelt, soweit dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

Hier wichtige und vorgeschriebene Infos zu Nachrangdarlehen: 

Die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen kann nicht gewährt werden, solange die Eckhaus Syndikat GmbH dieses Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt, d. h. es handelt sich um ein nachrangiges Darlehen.
Der/Die Darlehensgeber*in kann seinen/ihren Anspruch auf Rückzahlung seiner/ihrer Darlehen und auf die Auszahlung von Zinsen nicht geltend machen, wenn dies zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Eckhaus Syndikat GmbH führt.
Auch im Insolvenz- oder Liquidationsfall tritt der/die Darlehensgeber*in mit seinen/ihren Darlehensforderungen im Rang hinter die Forderungen aller (nicht nachrangigen) Gläubiger zurück. Die Rückzahlung des Darlehens und die Zahlung von Zinsen kann insofern von der Eckhaus Syndikat GmbH nicht garantiert werden, d. h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.
Der/die Darlehensgeber*in ist sich bewusst, dass er/sie durch diese Vereinbarung als Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung in Höhe der Darlehenssumme sowie der Zinsen mitträgt und das Risiko eines Totalverlustes möglich ist.

Sind alle Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger beglichen, werden alle Darlehensverträge gleichberechtigt behandelt, soweit dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

bottom of page